Anzeigepflichtige Tierseuchen sind Infektionserkrankungen von Haus- und Wildtieren, für die in Deutschland nach der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen eine Anzeigepflicht besteht. Dabei ist bereits der Verdacht einer Erkrankung anzeigepflichtig. Die Anzeigepflicht dient dazu sicherzustellen, dass die zuständigen Veterinärämter unmittelbar Kenntnis von einem möglichen Seuchenausbruch erlangen, um umgehend amtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche und zur Verhinderung ihrer Ausbreitung einleiten zu können.