Apartheid

„Badebereich nur für Angehörige der weißen Rasse“ – dreisprachiges Schild (Englisch, Afrikaans, isiZulu) am Strand der Großstadt Durban, 1989

Als Apartheid (wörtlich „Getrenntheit“) wird eine geschichtliche Periode der staatlich festgelegten und organisierten Rassentrennung in Südafrika und Südwestafrika bezeichnet. Sie war vor allem durch die autoritäre, selbsterklärte Vorherrschaft der weißen, europäischstämmigen Bevölkerungsgruppe über alle anderen gekennzeichnet. Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts begonnen, hatte sie ihre Hochphase von den 1940er bis zu den 1980er Jahren und endete seit 1990 in einer Transformationsphase umfassender Verhandlungen schließlich mit einem demokratischen System- und Regierungswechsel im Jahr 1994, bei dem Nelson Mandela der erste schwarze Präsident der Republik Südafrika wurde. Heute wird der Begriff manchmal auch als Synonym für rassistische Segregation im Allgemeinen verwendet.[1] Zudem wurde das politische Handeln mit solchen Bestrebungen als Straftatbestand ins internationale Recht aufgenommen (→ Apartheid (Recht)).

  1. „Als Apartheid wird jede institutionalisierte Form einer Politik der Rassentrennung zur Unterdrückung einer Rasse durch eine andere bezeichnet“. Otto Triffterer: Bestandsaufnahme zum Völkerrecht. In: Gerd Hankel, Gerhard Stuby (Hrsgg.): Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen, Hamburg 1995, ISBN 3-930908-10-7.

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