Apostasie im Islam, im Arabischen Ridda (arabisch ردة) oder Irtidād (ارتداد) genannt, bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Der Abtrünnige selbst wird Murtadd (مرتد) genannt. Auf Grundlage von Hadithen und Idschmāʿ ist die Apostasie islamrechtlich mit der Todesstrafe zu ahnden, obwohl der Koran selbst keine Strafe im Diesseits vorsieht.[1]
In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Scharia orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe mehr haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben.