Dieser Artikel behandelt die Begriffe der „Arbeitskraft“ und „Arbeitsteilung“ in ihrer historischen Dimension einschließlich der marxistischen Theorie; für „Arbeitskräfte“ als Arbeitende in einem Unternehmen siehe: Arbeitnehmer.
Unter Arbeitskraft versteht man in der Wirtschaft die mit körperlicher oder geistiger Tätigkeit verbundene Fähigkeit, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Umgangssprachlich werden auch Arbeitspersonen als „Arbeitskräfte“ bezeichnet.