Archidiakon (auch Erzdiakon) war in der römisch-katholischen Kirche die Bezeichnung für einen Amtsträger, der von der Spätantike bis in die Frühe Neuzeit als Stellvertreter eines residierenden Bischofs wesentliche Verwaltungsaufgaben wahrnahm. Das Gebiet, für das er zuständig war, wurde als Archidiakonat bezeichnet.