Artikelgesetz

Als Artikel- oder Mantelgesetz wird in der Gesetzgebungspraxis der Bundesrepublik Deutschland ein Gesetz bezeichnet, das gleichzeitig mehrere Gesetze oder sehr unterschiedliche Inhalte in sich vereint. Meist werden damit Änderungsgesetze bezeichnet, die eine bestimmte Thematik in einer ganzen Reihe von Rechtsgebieten ändern. Für diese Gesetze ist auch die Bezeichnung „Omnibusgesetz“ gebräuchlich, wenn Änderungen, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, in einem Artikelgesetz zusammengefasst werden.

Jedes neue Gesetz ist dabei ein Artikel im Mantelgesetz; weitere Artikel enthalten die Änderungen zu bestehenden Gesetzen und ggf. Übergangsbestimmungen oder Regelungen zum Inkrafttreten.


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