Arzneimittel

Ein Arzneimittel (abgeleitet von „Arznei“, mittelhochdeutsch 'arzenīe, auch erzenīe: „Heilkunde, Heilkunst, Heilmittel, Arzneimittel, Pharmazie“;[1] verwandt mit „Arzt“) oder gleichbedeutend Medikament (lateinisch, abgeleitet wie medicina von derselben Wurzel med-, medicamentum und medicamen sowie remedium: „Heilmittel“, kurz Medis), genannt auch Pharmakon und Therapeutikum, ist ein Stoff (Arzneistoff) oder eine Zubereitung aus Stoffen, der bzw. die „zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten“ bestimmt ist oder sich zur Beeinflussung physiologischer Funktionen eignet oder eine medizinische Diagnose ermöglicht.[2]

Diese Definition beruht auf der ausführlicheren Formulierung im grundlegenden gesetzlichen Regelwerk der Europäischen Union (EU), der Richtlinie 2001/83/EG[3] (Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel). Die Definition aus den EU-Richtlinien ist mittlerweile in etliche nationale Arzneimittelgesetze eingeflossen, darunter auch in das deutsche Arzneimittelgesetz. Der gelegentlich synonym gebrauchte Begriff Heilmittel wurde bereits im 19. Jahrhundert auch als Überbegriff angesehen und wurde in der deutschen Gesetzgebung um 1981 bewusst (zur Aussonderung aus der Erstattungspflicht der Krankenkassen) vom „Arzneimittel“ unterschieden.[4] Arzneimittel für Tiere (Tierarzneimittel) wurden in der EU mit Wirkung zum 28. Januar 2022 in ein eigenes Recht ausgegliedert.[5]

Die Bezeichnung Arznei[6] aus der gehobenen Allgemeinsprache und frühere Bezeichnung von „zur Abgabe an den Verbraucher hergerichtete Arzneimittel“ um 1980 gebräuchlich[7] gewesen, wird in der Fachsprache nicht mehr verwendet. Die Wortform Arzenei[8] ist veraltet. Die Behandlung mit Arzneimitteln wird als Medikation,[9] Arzneimitteltherapie, Arzneitherapie, Pharmakotherapie oder medikamentöse Therapie/Behandlung bezeichnet.

  1. Frühneuhochdeutsches Wörterbuch. Band 2 (1994), Sp. 206–210.
  2. Vollständige Definition:
    „a) Alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten bestimmt sind, oder b) alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die im oder am menschlichen Körper verwendet oder einem Menschen verabreicht werden können, um entweder die menschlichen physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.“ (Begriffsbestimmung im Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel, Richtlinie 2001/83/EG in der konsolidierten Fassung vom 16. November 2012 vgl. Artikel 1)
  3. Richtlinie 2001/83/EG in der konsolidierten Fassung vom 16. November 2012.
  4. Rudolf Schmitz: Der Arzneimittelbegriff der Renaissance. In: Rudolf Schmitz, Gundolf Keil: Humanismus und Medizin. Acta humaniora, Weinheim 1984 (= Deutsche Forschungsgemeinschaft: Mitteilungen der Kommission für Humanismusforschung. Band 11), ISBN 3-527-17011-1, S. 1–21, hier: S. 3.
  5. Begriffsbestimmung Tierarzneimittel (Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel, Artikel 4):

    Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ‚Tierarzneimittel‘ alle Stoffe oder Stoffzusammenstellungen, die mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:
    a) Sie sind zur Heilung oder zur Verhütung von Tierkrankheiten bestimmt;
    b) sie sind dazu bestimmt, im oder am tierischen Körper angewendet oder einem Tier verabreicht zu werden, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen;
    c) sie sind dazu bestimmt, bei Tieren zum Zweck einer medizinischen Diagnose verwendet zu werden;
    d) sie sind zur Euthanasie von Tieren bestimmt;

  6. Arznei. Duden online
  7. Rudolf Schmitz: Der Arzneimittelbegriff der Renaissance. 1984, S. 3, Anm. 6 (im Gegensatz zu Arzneimitteln als „lose, zur Abgabe an den Verbraucher nicht hergerichtete vorrätig gehaltene Stoffe und Zubereitungen“).
  8. Arzenei auf zeno.org
  9. Medikation. Duden online

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