Arzneimittelrecht

Das Arzneimittelrecht regelt die Herstellung, klinische Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln. Das Arzneimittelrecht wird durch spezielle Arzneimittelgesetze und weitere Gesetze sowie verschiedene Richtlinien und Verordnungen getragen.

Dabei steht die Gefahrenabwehr im Vordergrund, die die Gesundheit der Bevölkerung sicherstellen soll. Das Arzneimittelrecht soll garantieren, dass nur sichere und wirksame Arzneimittel zum Einsatz kommen, und dass mit Arzneimitteln kein Missbrauch getrieben wird. Deshalb ist die Herstellung und Abgabe von Arzneimitteln an strenge Voraussetzungen geknüpft. In den deutschsprachigen Ländern regeln die Arzneimittelgesetze nicht nur Arzneimittel für Menschen, sondern auch Tierarzneimittel, darunter auch insbesondere Arzneimittel für Nutztiere.

Obwohl als Ursprung des europäischen Arzneimittelrechts oft das Edikt von Salerno von 1231 genannt wird, ist das Arzneimittelrecht weitgehend erst im 20. Jahrhundert entwickelt worden. Dabei waren die Ablösung der Apothekenzubereitung von Arzneimitteln durch industrielle Fertigung sowie verschiedene Arzneimittelskandale entscheidende Einflussfaktoren.

Das Arzneimittelrecht ist in erster Linie dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Zugleich ist es ein Teilgebiet des Nebenstrafrechtes und des Medizinrechts. Vom Pharmarecht kann man es abgrenzen, da letzteres beispielsweise auch patentrechtliche und sozialrechtliche Aspekte von Arzneimitteln sowie das Medizinprodukterecht abdeckt.


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