Asylrecht (Deutschland)

Bedarfsorientierte Erstaufnahmeeinrichtung in Freiburg-Haslach im September 2015

Das Asylrecht für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht.

In einem weitergehenden Sinne wird unter dem Asylrecht auch die Anerkennung als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention und die Feststellung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten für subsidiär Schutzberechtigte verstanden, die im Regelfall ebenfalls im Asylverfahren und ohne besonderen weiteren Antrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mitgeprüft wird. Die Erfolgsquoten der gestellten Asylanträge in Hinblick auf diese Schutzformen unterliegen größeren Schwankungen.

Das zunächst vorbehaltlos gewährte Asylrecht wurde 1993 (Grundgesetzänderung[1]) und 2015 in wesentlichen Punkten überarbeitet und eingeschränkt. Es wird zudem durch die Asylpolitik der Europäischen Union beeinflusst.

  1. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002

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