Aufstiegsfortbildung

Bei der Aufstiegsfortbildung handelt es sich in Deutschland um eine Art bzw. eine Maßnahme der beruflichen Fortbildung, die im Regelfall auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbaut und für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit einem größeren Verantwortungsbereich bzw. mit einer höheren Vergütung qualifizieren soll. Dazu gehören zum Beispiel berufliche Fortbildungsmaßnahmen ohne Abschlussprüfung als auch Fortbildungen mit Abschlussprüfung gemäß DQR (Deutscher Qualifikationsrahmen), wie etwa zum Handwerksmeister (DQR-Niveau 6), zum Industriemeister (DQR-Niveau 6), zum Fachwirt (DQR-Niveau 6), zum Fachkaufmann (DQR-Niveau 6) oder zum Fachberater (DQR-Niveau 5).[1][2] Das Schweizer Äquivalent zur deutschen Aufstiegsfortbildung ist die Höhere Berufsbildung.

  1. Deutscher und Europäischer Qualifikationsrahmen (DQR / EQR), auf ihk-nuernberg.de
  2. DQR-Niveaus (Memento des Originals vom 26. Januar 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.dqr.de, auf dqr.de

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