Aufzugsanlage

Hammetschwand-Lift, Außenaufzug am Bürgenstock, Schweiz
Elevador Lacerda, Salvador da Bahia
Aufzug zwischen dem Festungsgraben und den Upper Barrakka Gardens in Valletta auf Malta
Gläserner Aufzug des Gürzenich in Köln

Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug oder Lift, veraltend auch Fahrstuhl genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Aufzugsanlagen – mit Ausnahme des Paternosteraufzugs – zählen in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.

Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:

  • Förderhöhe mindestens 180 cm
  • teilweise geführte Aufzugskabine
  • mindestens zwei feste Zugangsstellen.

In der Richtlinie 2014/33/EU wird Aufzug definiert als

  • ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels eines Lastträgers verkehrt, der sich an starren, gegenüber der Horizontalen um mehr als 15° geneigten Führungen entlang fortbewegt,

oder

  • Hebeeinrichtungen, die sich nicht zwingend an starren Führungen entlang, jedoch in einer räumlich vollständig festgelegten Bahn bewegen.[1]

Der Begriff Personenlift dient zur Unterscheidung von besonderen Liften, mit denen keine Personen transportiert werden können oder dürfen, wie ein kleiner Speisenlift bzw. ein bloßer Lastenaufzug; oder aber einem besonders großen Bettenaufzug in einem Krankenhaus, in dem Bett samt Patient und Begleitern fahren können.

  1. Richtlinie 2014/33/EU

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