Eine Aufzugsanlage, kurz Aufzug oder Lift, veraltend auch Fahrstuhl genannt, ist eine Anlage, mit der Personen oder Lasten in einer beweglichen Kabine, einem Fahrkorb oder auf einer Plattform in vertikaler oder schräger Richtung zwischen zwei oder mehreren Ebenen transportiert werden können. Aufzugsanlagen – mit Ausnahme des Paternosteraufzugs – zählen in der Fördertechnik zu den unstetigen Förderanlagen.
Die eigentliche Definition für einen Aufzug ist:
In der Richtlinie 2014/33/EU wird Aufzug definiert als
oder
Der Begriff Personenlift dient zur Unterscheidung von besonderen Liften, mit denen keine Personen transportiert werden können oder dürfen, wie ein kleiner Speisenlift bzw. ein bloßer Lastenaufzug; oder aber einem besonders großen Bettenaufzug in einem Krankenhaus, in dem Bett samt Patient und Begleitern fahren können.