Augenmuskeloperationen sind chirurgische Eingriffe an den äußeren Augenmuskeln und nehmen Einfluss auf die Mechanik, Beweglichkeit und Stellung der Augen zueinander. Sie dienen deshalb der Korrektur von latentem und manifestem Schielen (Strabismus), Augenzittern (Nystagmus) und okulär bedingten Kopfzwangshaltungen. Die operative Behandlung des Schielens wird auch als Schieloperation bezeichnet. Ihre Durchführung kann in jedem Alter notwendig werden und kommt in Betracht, wenn das Ausmaß eines Schielwinkels oder Augenzitterns die Entwicklung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung eines beschwerdefreien beidäugigen Sehens nicht zulässt oder eine zentrale Fixation unmöglich macht. Zudem spielen auch, insbesondere im Erwachsenenalter, ästhetische und damit psychosoziale Erwägungen eine Rolle.
In Deutschland werden bei einer medizinischen Indikation in der Regel die Kosten von den Krankenkassen übernommen.[1] Augenmuskeloperationen werden meist stationär in Vollnarkose, teils auch ambulant und unter lokaler Betäubung durchgeführt. Bei dem für diese Eingriffe erforderlichen Aufwand ist jedoch auf Grund der Leistungs-, Kosten- und Honorarstrukturen eine Kostendeckung bei ambulanter Behandlung nicht zu erreichen.[2]