Eine Auslandsvermittlungsstelle (AVSt) ist für die Herstellung von Nachrichtenverbindungen nach und vom Ausland verantwortlich.
Fernvermittlungsstellen, die Verkehr mit dem Ausland abwickeln, heißen Auslandsvermittlungsstellen, bei grenzüberschreitenden Weitverkehrsleitungen Auslandskopfvermittlungsstellen. Fernvermittlungsstellen mit internationalem Durchgangsverkehr heißen internationale Durchgangsvermittlungsstellen.
Das nationale Telefonnetz wird über Zubringer- und Abnehmerleitungen an die AVSt angeschlossen und dort mit den internationalen Übertragungsstrecken verbunden. Dabei kann es sich um Leitungen, Funkstrecken oder Satellitenstrecken handeln. Am Übergabepunkt zum ausländischen Netz sind eine Reihe übertragungstechnischer und vermittlungstechnischer Parameter einzuhalten.