Der Ausdruck Aussage ist mehrdeutig. Er bezeichnet insbesondere[1]
- einen Satz, der typischerweise eine Aussage enthält → Aussagesatz;
- eine Äußerung, der man einen Wahrheitswert zuordnen kann → Aussage (Logik);
- die Äußerung, mit der eine Aussage behauptet wird → die Aussage als Sprechakttyp;
- die Äußerung vor einer Behörde (z. B. Polizei, Gericht) → Zeugenaussage, Aussage im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Aussage im Disziplinarverfahren, Aussage als Sachverständiger usw.
- das, was ausgesagt wird → Aussageinhalt (die Proposition).
In der Ästhetik auch
- die künstlerische Aussage; „das, was ein Werk ausdrückt“,[2] „der Ausdruck des inneren Gehalts“.[3]
- ↑ Nach hier Peter Hinst: Logische Propädeutik. W. Fink, München 1974, S. 21 ff.: Aussagesatz – behauptende Äußerung – Proposition;
- Helmut Glück (Hrsg.): Metzler Lexikon Sprache. 4. Auflage. Metzler, Stuttgart/Weimar 2010: Aussage verweist praktisch nur auf Proposition und für Aussagesatz auf Deklarativsatz;
- nach Hoyningen-Huene: Logik, 1998, S. 32 f. sind mit dem Ausdruck Aussage mindestens 5 Bedeutungen verbunden: [1] die Äußerung der Aussage; [1.1] das Schema der Äußerung; [2] ein Urteilsakt; [2.1] das Schema des Urteilsakts; [3] der Aussagesinn.
- ↑ Aussage. duden.de
- ↑ Aussage. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache. Abgerufen am 8. Oktober 2019