Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Ausweisung (Begriffsklärung) aufgeführt.
Die Begriffe Ausweisung oder Landesverweis bezeichnen die Anordnung der Behörden eines Staates, ein in seinem Hoheitsgebiet (rechtmäßig oder rechtswidrig) anwesender ausländischer Staatsbürger habe dieses zu verlassen.