Authentifizierung (von griechisch αὐθεντικός authentikós, deutsch ‚zuverlässig, nach einem sicheren Gewährsmann‘;[1] Stammform verbunden mit lateinisch facere ‚machen‘) ist der Nachweis (Verifizierung) einer behaupteten Eigenschaft (englisch claim) einer Entität, die beispielsweise ein Mensch, ein Gerät, ein Dokument oder eine Information sein kann und die dabei durch ihren Beitrag ihre Authentisierung[2] durchführt.
Das zugehörige Verb lautet authentifizieren, und dazu gehörig authentisieren (englisch authenticate), das für das Bezeugen der Echtheit von etwas steht.[2] In der Informatik wird das substantivierte Wort Authentisieren häufig sowohl für den Vorgang der Echtheitsprüfung als auch für das Ergebnis dieser Überprüfung verwendet, da im englischen Sprachraum zwischen den Aktionen der beteiligten Entitäten syntaktisch nicht unterschieden wird. Im deutschen Sprachraum wird der Begriff Authentifikation[2] für die Prüfung der Echtheit und der Begriff Authentifizierung[2] für die Bezeugung der Echtheit verwendet.
Die Authentisierung einer Entität bezüglich der behaupteten Eigenschaft der Authentizität, die beispielsweise Einräumen einer „bestehenden Zugangsberechtigung“ oder „Echtheit“ sein kann, erlaubt der authentifizierten Entität weitere Aktionen. Die Entität gilt dann als authentisch.
Die abschließende Bestätigung einer Authentifizierung wird auch als Autorisierung bezeichnet, wenn sie durch bestimmte zulässige Modi und/oder in einem bestimmten Kontext eingeschränkt wird. Eine Authentifizierung gilt so lange, bis der betreffende Kontext verlassen oder verändert oder bis der betreffende Modus verlassen oder verändert wird.