Eine Autobahn ist in Deutschland eine allein den Kraftfahrzeugen vorbehaltene Fernstraße, die frei von Anbauten und plangleichen Kreuzungen ist, getrennte Fahrbahnen für den Richtungsverkehr mit jeweils mehreren Fahrstreifen hat und mit besonderen Anschlussstellen für die Zu- und Ausfahrt ausgestattet ist.
Das Autobahnnetz Deutschlands ist mit über 13.172 Kilometern (Stand 2023)[1] das viertlängste Autobahn-Straßennetz der Welt, nach dem Nationalen Autobahnnetz (160.980 km) der Volksrepublik China, dem Interstate Highway System (über 78.465 km) in den USA sowie dem Autobahnensystem in Spanien (17.377 km).
Neben den Bundesautobahnen (Abkürzung: BAB) nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) können auch andere Straßen mit geeignetem Ausbauzustand als Autobahnen beschildert werden. Umgekehrt sind aber nicht alle Bundesautobahnen als Autobahn beschildert. Autobahnen im Sinne der Straßenverkehrsordnung werden durch das Verkehrszeichen 330 ( ) gekennzeichnet. Sie dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet (§ 18 Abs. 1 Satz 1 StVO). Die Autobahnen wurden bis zum 31. Dezember 2020 von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet. Seit dem 1. Januar 2021 werden die Autobahnen zentral vom Fernstraßen-Bundesamt und der Autobahn GmbH des Bundes (Abkürzung: Die Autobahn) verwaltet.[2]