Autonome Gebiete sind Territorien innerhalb eines Staates, die sich nach innen selbst verwalten. Sie haben eigene Gesetzgebungsorgane und politische Strukturen, unterliegen aber auch der Gesetzgebung des übergeordneten Staates und werden außen- und sicherheitspolitisch von diesem vertreten. Sie sind keine souveränen Staaten. Für die Bestimmung von „moderner“ Territorialautonomie sind präzise Kriterien anzulegen, die dem Begriff der politischen Autonomie als Selbstregierung einer Bevölkerung auf einem innerstaatlichen Territorium Substanz verleihen.