Banknote

Poster mit Banknoten aus vielen Ländern
Eurobanknoten der Serie ES2

Eine Banknote ist eine Urkunde, die in einem bestimmten Land oder Währungsraum als (in der Regel gesetzliches, als reines Kreditgeld vom Staat garantiertes[1]) Zahlungsmittel dient, von einer autorisierten Institution (Notenbank, Zentralbank) ausgegeben wird und auf einen runden Nominalwert einer Währungseinheit lautet.

Umgangssprachlich werden Banknoten aufgrund ihrer Beschaffenheit als Papiergeld[2] oder Geldscheine bezeichnet. Banknoten zählen neben Münzen zum Bargeld.

  1. Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 398.
  2. Papiergeld: ursprünglich Sammelbegriff für alle Arten von Geldscheinen, die nicht gegen ein Währungsmetall eingewechselt werden konnten. Vgl. Helmut Kahnt, Bernd Knorr: Alte Maße, Münzen und Gewichte. Ein Lexikon. Bibliographisches Institut, Leipzig 1986, Lizenzausgabe Mannheim/Wien/Zürich 1987, ISBN 3-411-02148-9, S. 393 f.

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