Die Bartsteuer war in historischer Zeit eine bei Bartträgern erhobene staatliche Lenkungsabgabe. Am bekanntesten ist die auf Veranlassung des Zaren Peter I. in Russland erhobene Abgabe für vorwiegend Altgläubige, die entgegen des Zaren Willen ihren Bart behalten wollten. Doch gab es auch andernorts Entscheidungen, Einfluss auf das Tragen von Bärten über dessen Besteuerung zu nehmen oder es zur Lösung von Finanzproblemen heranzuziehen.