Bastard ist eine seit dem Mittelalter übliche (und jahrhundertelang keineswegs als ehrenrührig empfundene) Bezeichnung für ein uneheliches Kind eines Adligen. Der Begriff war ursprünglich ein fester Terminus des Feudalwesens zur Bezeichnung eines vom adligen Vater rechtlich anerkannten Kindes.[1] Wenn die Bestätigung des Vaters fehlte oder dieser nicht adlig war, nannte man ein uneheliches Kind Bankert[2] oder Kegel. Der Ausdruck Bastard wurde erst viel später auch als Schimpfwort benutzt.
In der Biologie und im Zuchtwesen ist Bastard eine veraltete Bezeichnung für eine Hybride.[3]