Der Begriff Baudenkmal bezeichnet laut Duden ein „Bauwerk als Denkmal vergangener Baukunst“[1] und umfasst „historische Baulichkeiten aller Art als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung.“[2]
Baudenkmale können einzelne Kulturdenkmäler als Einzelgebäude sein, oder auch Gesamtanlagen, wie historische Stadt- und Ortskerne, Straßenzüge, Plätze oder Gebäudegruppen bzw. Bauensembles, oder gar eine ganze Stadtlandschaft. Sie sind von künstlerischer, wissenschaftlicher, technischer, handwerklicher, geschichtlicher oder städtebaulicher Bedeutung. Darüber hinaus ist Baudenkmal ein Fachbegriff, der in unterschiedlichem Zusammenhang anders ausgelegt wird. So bezeichnete er ursprünglich ein architektonisches oder plastisches Monument zum Gedenken an eine Persönlichkeit oder ein Ereignis.[2]
Viele Baudenkmale sind heute wichtiges Kulturgut und Teil des gewachsenen kulturellen Erbes eines Staates, einer Region oder Kommune. Sie haben nachweislich positive wirtschaftliche Effekte wie beim Tourismus und der Standortattraktivität[3] und gelten ebenfalls als Faktor für Lebensqualität.[4] Viele Baudenkmale tragen das Kennzeichen zum Schutz von Kulturgut[5] entsprechend der Haager Konvention (vgl. Blue Shield International) oder sind UNESCO-Welterbe.