Bauherr in der bremischen Kirche

Bauherren werden in den Gemeinden der Bremer Stadtkirchen die geschäftsführenden Vorstände genannt. Die Gesamtheit der Bauherren bildet das ausführende Organ des Kirchenvorstandes der jeweiligen Gemeinde. Sie führen die Beschlüsse des Vorstandes oder Konvents aus und vertreten die Gemeinde nach außen gegenüber Dritten.


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