Der Begriff Bauwesen bezeichnet ein Fachgebiet, das sich mit dem Bauen im engeren Sinne, d. h. mit der Gesamtheit der Vorgänge bei der Planung, Errichtung und den Betrieb von Bauten (Bauwerken bzw. Bauliche Anlagen) auseinandersetzt.[1]
Der Begriff umfasst alle Themen, Arbeitsbereiche und Fachdisziplinen, die mit dem Bauen von Gebäuden, Freianlagen, Ingenieurbauwerken und weiteren Konstrukten zu tun haben, sowohl die Beteiligten des Bauprozesses als auch die gesamte Bauwirtschaft, Architektur und Bautechnik. Die einzelnen Fachdisziplinen dagegen betrachten das Bauen in der Regel unter bestimmten Blickwinkeln mit verschiedenen Zielen und Spezialisierungen. So stehen im Bauingenieurwesen eher technische Fragen im Mittelpunkt, während die Architektur stärker gestalterische und Nutzungsaspekte bearbeitet. Das Baurecht beschäftigt sich mit der Gesamtheit der auf das Bauwesen bezogenen gesetzlichen Regelungen, beispielsweise das Bauplanungsrecht mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung (Baugesetzbuch), das Bauordnungsrecht mit der baulichen Gestaltung und Genehmigung einzelner Bauvorhaben oder das Bauarbeitsrecht mit den speziellen arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Baugewerbe.
Die Akteure des Bauwesens sind „die am Bau Beteiligten“ (übliche zusammenfassende Bezeichnung): Der Bauherr, die Planer (z. B. Architekten und Fachingenieure), die ausführenden Unternehmen, der (spätere) Nutzer, die Bauleitung und Bauüberwachung sowie die Baugenehmigungsbehörden, also im Wesentlichen alle am Bau beteiligten Vertragspartner und Einflussnehmer. Das Baugewerbe ist in Deutschland mit etwa 4 % der realen Bruttowertschöpfung eine der wichtigsten Wirtschaftsgruppen in Deutschland.[2] In Deutschland gehörten 2022 dem Baugewerbe nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 20.047 Betriebe mit 970.000 Beschäftigen an; der Umsatz belief sich 2022 auf gut 174,7 Milliarden Euro.[3]