Das Beamtentum bildet eine Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Gemeinwesens. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit von Beamten unterscheiden sich deutlich von denen anderer Arbeitnehmer, auch denen der Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Der Beamte hat eine besondere Treuepflicht gegenüber seinem Dienstherrn, der im Gegenzug im Rahmen der Fürsorgepflicht während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und im Ruhestand für einen angemessenen Lebensunterhalt des Beamten zu sorgen hat (Alimentationsprinzip). Aufgrund des besonderen Treueverhältnisses zwischen Dienstherrn und Beamten gehört dieser in der Regel lebenslang – also auch im Ruhestand – dem Beamtentum an.