Ein Beiname (lateinisch agnomen) ist ein zusätzlicher Personenname, der einer Person beigegeben wird, um sie genauer zu bezeichnen.[1][2]
Im Unterschied zum Übernamen ist der Beiname grundsätzlich ein offizieller, unverzichtbarer Namensbestandteil,[3] diese Unterscheidung wird aber in der Fachliteratur nicht überall in diesem Sinne getroffen, und in der Namensgutentwicklung sind die Grenzen oft fließend. Die Namenkunde spricht denn auch für die mittelalterliche Zeit von (noch unfesten) Beinamen, welche die jeweilige Trägerperson charakterisieren (Aussehen, Beruf, Charakter) und die sich später oft zu Familiennamen verfestigen.
Der von den Römern als Cognomen bezeichnete Beiname etwa ist der dritte Namensbestandteil der regulären römischen Namensgebung (tria nomina).[4]