Das Beinhaus, auch Ossarium oder Ossuarium (von lateinisch os, „Knochen“, Mehrzahl: ossa), ist ein überdachter Raum, der zur Aufbewahrung von Gebeinen bestimmt ist. Der Begriff Karner, auch Carnarium, Kerner, Gerner, Kärnter, mancherorts auch „Seelhaus“[1] und anders[2] genannt, bezeichnet eine auch als Beinhaus genutzte Kapelle. Mancherorts hat die Anlage zwei Ebenen, die obere als Andachtsraum, die untere als Beinkeller. Im Kanton Schwyz in der Zentralschweiz wird für eine Friedhofskapelle, die zugleich Aufbahrungsraum und Beinhaus ist, die Bezeichnung Kerchel verwendet (wie der Kerchel von Schwyz oder jener von Muotathal).