Die Benennung von Asteroiden und Kometen läuft heute nach einem zweistufigen Verfahren ab. Unmittelbar nach ihrer Entdeckung erhalten sie zunächst einen sogenannten provisorischen Namen aus Zahlen und Buchstaben, der im Wesentlichen das Entdeckungsdatum nach einem von der Internationalen Astronomischen Union (IAU) festgelegten Schema enthält. Nachdem die genaue Umlaufbahn eines neuentdeckten Asteroiden bestimmt und durch unabhängige Beobachter bestätigt wurde, hat der Entdecker das Vorschlagsrecht für einen Namen dieses Objekts, der dann von der IAU unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien offiziell vergeben wird. Kometen werden hingegen heute immer nach ihren Entdeckern benannt.