Ein Beruf ist „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228[1]). Unter „Beruf“ wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einem Qualifikationsnachweis versehene Tätigkeit verstanden. Der Begriff ist abzugrenzen vom umgangssprachlichen Ausdruck Job, der eine Tätigkeit zum Erwerb bezeichnet, die nur vorübergehend ausgeübt wird oder nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.