Berufssoldaten sind Soldaten, die sich freiwillig verpflichtet haben, auf Lebenszeit Wehrdienst zu leisten (§1 Abs. 2 SG). Sie treten – im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit, die mit Ende des Verpflichtungszeitraums ausscheiden – mit Erreichen einer Altersgrenze in den Ruhestand.