Bescheidenheit

Bescheidenheit (von „sich bescheiden“, „sich zurücknehmen“, „sich begnügen“, „verzichten“) ist im heutigen Sprachgebrauch gleichbedeutend mit „Genügsamkeit“, „Anspruchslosigkeit“, „Einfachheit“, „Zurückhaltung“.[1] Sie kann sich auf die Wesensart eines Menschen beziehen (= Bescheidenheit als Charakterzug) oder auch nur ein bestimmtes Verhalten auszeichnen (= einfache Lebensführung, Luxus­verzicht). In der positiven Bewertung bildet sie den Konterpart zu Begriffen wie „Geltungssucht“, „Überheblichkeit“, „Unbescheidenheit“, „Maßlosigkeit“ oder „Prunksucht“. In einer spöttisch abwertenden Tönung findet sie sich in Redewendungen wie „eine bescheidene Leistung“, „mit einer bescheidenen Intelligenz gesegnet“, „aus bescheidenen Lebensverhältnissen kommend“. Selbstironisch spricht man auch von „mein bescheidener Anteil“ (= geringer Anteil), „meine bescheidene Person“ (= meine Wenigkeit), „mein bescheidener Beitrag“, „meine bescheidene Gabe“ (= Mitbringsel/Spende).

Die Behauptung eines Menschen, er bzw. ein anderer sei „bescheiden“, kann

  1. eine freiwillige Selbstbeschränkung,
  2. eine unfreiwillige (womöglich „schicksalhafte“) Einschränkung der Persönlichkeit oder der Lebensverhältnisse oder
  3. Ironie oder Unaufrichtigkeit

ausdrücken.

  1. Gerhard Wahrig: Bescheidenheit. In: Ders.: Deutsches Wörterbuch. Gütersloh 1970, Spalte 643.

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