Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“[1]) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.
Sämtliche Beschwerden außerhalb von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gründen auf dem Petitionsrecht des Art. 17 GG.
Im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist zu unterscheiden zwischen formlosen und förmlichen Rechtsbehelfen, die als Beschwerde bezeichnet werden.