Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“[1]) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

Sämtliche Beschwerden außerhalb von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gründen auf dem Petitionsrecht des Art. 17 GG.

Im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist zu unterscheiden zwischen formlosen und förmlichen Rechtsbehelfen, die als Beschwerde bezeichnet werden.

  1. Meyers 1905

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