Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).[1] In Abgrenzung zum Eigentum meint der Besitz im juristischen Sinne die tatsächliche Innehabung einer Sache, während das Eigentum ein Recht an einer Sache begründet.

  1. Klaus Vieweg: Sachenrecht. 8., neu bearbeitete Auflage. München 2018, ISBN 978-3-8006-5696-7.

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