Besoldungsordnung A

Die Besoldungsordnungen A des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG; „Bundesbesoldungsordnung A“) und der Landesbesoldungsgesetze enthalten die Ämter der Beamten und ihre Besoldungsgruppen. Dabei sind die Ämter nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugewiesen. Die Bundesbesoldungsordnung A enthält zudem die Dienstgrade der Soldaten (Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit) und ihre Besoldungsgruppen, wobei entsprechend die Dienstgrade nach ihrer Wertigkeit den Besoldungsgruppen zugeordnet sind.

Grundsätzlich bestehen in den Besoldungsordnungen A die Besoldungsgruppen A 2 bis A 16. In der Bundesbesoldungsordnung A entfiel zum 1. April 2020 die Besoldungsgruppe A 2. In den Besoldungsordnungen A sind teilweise weitere niedrige Besoldungsgruppen entfallen. Die Besoldungsordnungen A können, neben den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen, auch allgemeine Vorbemerkungen, Regelungen zu Stellenzulagen und weiterer Zulagen sowie zu den Amtsbezeichnungen enthalten.

Die Höhe der Bezüge der einzelnen Besoldungsgruppen ist je nach Besoldungsordnung unterschiedlich. Nachdem nach der Föderalismusreform 2006 die Länder für die Besoldung ihrer eigenen Beamten die Gesetzeskompetenz erhalten hatten, haben sich die Dienstbezüge auseinanderentwickelt.

Die Amtsbezeichnungen der Beamten in der Besoldungsordnung A sind im Folgenden angegeben. Kursiv gedruckte Amtsbezeichnungen sind hierbei Grundamtsbezeichnungen, die mit einem Zusatz (z. B. Bau-, Forst-, Regierungs-, Stadt-) ergänzt werden können oder selten ergänzt werden müssen (z. B. Rat, Oberrat).


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