Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner (AM) ist eine durch das jeweilige Gesetz eines EU-Mitgliedstaates vorgeschriebene Stelle in einem Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter oder einer Behörde. Alle diese Gesetze sind Umsetzungen der EG-Rahmenrichtlinie 89/391. Die zentrale Aufgabe ist es, den Unternehmer bzw. Arbeitgeber, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten auf diesem Gebiet zu unterstützen.