Ein Bezirk war eine Verwaltungseinheit in der Deutschen Demokratischen Republik.
Er bildete zwischen 1952 und 1990 die mittlere Ebene der staatlichen Verwaltung. Durch die Verwaltungsreform von 1952 wurden 14 Bezirke errichtet, die die Aufgaben der Landesregierungen übernahmen. Sie gliederten sich weiter in Land- und Stadtkreise. Der Staatsrat der DDR stellte Ost-Berlin im Jahr 1961 den Bezirken gleich.[1]
Die Bezirke waren nach Bevölkerungszahl, Fläche und Status mit den bundesdeutschen Regierungsbezirken vergleichbar. Die Bezirke hatten keine politische (gliedstaatliche) Autonomie wie ein Land der Bundesrepublik Deutschland und auch keine Selbstverwaltungsrechte wie eine kommunale Gebietskörperschaft. Es handelte sich um die mittlere staatliche Verwaltungsebene zwischen Zentralstaat und Kreis, auf der der Staat Aufgaben allerdings in größerem Umfang wahrnahm, als es bei den bundesdeutschen Regierungsbezirken der Fall ist.