In der föderalistisch aufgebauten Schweiz ist der Teilstaat (Kanton) völlig frei in seiner internen Organisation. So gibt es auch eine Vielfalt an Organisationsstrukturen und Bezeichnungen für eine Ebene zwischen Kanton und Gemeinde, die auch fehlen kann. Oft wird sie Bezirk, in gewissen Kantonen auch Verwaltungsregion, Verwaltungskreis, Wahlkreis, Amtei oder Amt, im französischsprachigen Landesteil district, im italienischen Landesteil distretto, im rätoromanischen Landesteil district genannt. Der Leiter eines Bezirksamtes heisst Bezirksammann, Bezirksamtmann, Statthalter oder Regierungsstatthalter.
Der Bezirk dient in der Regel lediglich der Dezentralisierung der kantonalen Verwaltung und der Gerichtsorganisation. Im Kanton Schwyz sind dagegen die Bezirke aus historischen Gründen eigene Rechtssubjekte mit Steuerhoheit und teilweise eigener Landsgemeinde. Eine vergleichbare Rolle spielten früher im Kanton Graubünden die Kreise (romanisch circul, Mz. circuls bzw. italienisch circolo, Mz. circoli). Im Kanton Appenzell Innerrhoden ist Bezirk die Bezeichnung für die unterste Verwaltungseinheit, also die politische Gemeinde.