Bezirkshauptmannschaft

Schild an der Fassade der Bezirkshauptmannschaft Steyr, Oberösterreich, mit dem kaiserlich-königlichen Staatswappen (Aufnahme 1984)
Die Bezirkshauptmannschaft von Bruck an der Leitha

Die Bezirkshauptmannschaft (abgekürzt häufig BH) ist in Österreich eine Landesbehörde, die außerhalb der Statutarstädte die Aufgaben der Bezirksverwaltungsbehörde wahrnimmt. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich (Sprengel) wird politischer Bezirk, in Niederösterreich und Vorarlberg jedoch Verwaltungsbezirk genannt. Wien ist nicht nur ein Bundesland, sondern gleichzeitig auch eine Statutarstadt, daher ist hier keine Bezirkshauptmannschaft eingerichtet – die entsprechenden Aufgaben werden vom Magistrat der Stadt Wien wahrgenommen. Die Bezirkshauptmannschaft wird vom Bezirkshauptmann, einem Landesbediensteten, geleitet. Aufgrund der Organisation der Bezirkshauptmannschaft als monokratische Behörde kommen dem Bezirkshauptmann selbst alle Aufgaben der Bezirkshauptmannschaft zu, die er dann an die anderen Bediensteten delegieren kann. Behörde ist aber die Bezirkshauptmannschaft selbst.[1] Für weibliche Funktionsträger darf der Begriff Bezirkshauptfrau verwendet werden.

  1. Rechtssatz zu Erkenntnis Ra 2016/17/0214, Verwaltungsgerichtshof

Developed by StudentB