Bildhauerei

Bildhauer, Holzschnitt von Jost Ammann, 1586

Der Begriff Bildhauerei umfasst das ganze Feld der Herstellung von Skulpturen und Plastiken in Kunst und Kunsthandwerk. Das Wort steht allgemein für die Tätigkeit. In der Umgangssprache kann es auch das fertige Kunstwerk bezeichnen („eine gelungene Bildhauerei“) und die Bildhauerkunst insgesamt. Seltener wird eine Werkstatt oder das Unternehmen eines Bildhauers als Bildhauerei bezeichnet.

Ursprünglich war ein Bildhauer ein Handwerker, der das Bild aus dem Stein oder Holz „haute“, also aus dem Material herausschlug. Schon in der Enzyklopädie von Krünitz (18. Jahrhundert) ist aber nachzulesen, dass es nicht nur um eine hauende Tätigkeit geht; er definierte den Bildhauer als Künstler, „der […] Bilder schnitzet, hauet, gräbt und schneidet“.[1] Inzwischen hat sich die Bedeutung erweitert und umfasst meist auch den Bereich modellierend-künstlerischer Arbeit. Beim bildhauerisch-plastischen Arbeiten können heute ganz verschiedene Materialien kreativ bearbeitet und zusammengefügt werden.

  1. Johann Georg Krünitz, Stichwort Bildhauer in: Oeconomische Encyclopädie, Band 5, Berlin 1775 (online)

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