Bildrechte

Bildrechte sind die Urheberrechte des Lichtbildners an seinem Lichtbild oder Lichtbildwerk. Außerdem fallen hierunter das Persönlichkeitsrecht einer fotografierten Person, das Hausrecht beim Fotografieren auf fremden Grundstücken[1] sowie gewerbliche Schutzrechte an einem fotografierten Gegenstand, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Fotografiererlaubnis erforderlich machen.

  1. Bildrechte Lexikon der Filmbegriffe, 28. Juli 2011.

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