Die Biowaffenkonvention, mit vollem Titel Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen, ist ein am 16. Dezember 1971 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommener völkerrechtlicher Vertrag, der die Herstellung und die Verbreitung von biologischen Waffen verhindern soll. Sie ist zusammen mit der 1993 abgeschlossenen Chemiewaffenkonvention ein Nachfolgeabkommen zum Genfer Protokoll von 1925, mit dem erstmals der Einsatz von giftigen Gasen und bakteriologischen Methoden zur Kriegsführung vertraglich verboten wurde.