Klassifikation nach ICD-10 | |
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H54 | Blindheit und Sehschwäche |
ICD-10 online (WHO-Version 2019) |
Unter Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider Augen. Sie kann angeboren (Geburtsblindheit) oder erworben sein. Die Aussichten auf eine Verbesserung oder gar Heilung sind, abhängig von Krankheitsbeginn, Ursachen und – insbesondere in Ländern der „Dritten Welt“ – generell dem Zugang zu entsprechenden Behandlungsangeboten, gering. Davon abgesehen gibt es eine Reihe von Erkrankungen, für die es keinen wirksamen therapeutischen Ansatz gibt und die deshalb als unheilbar gelten. Wenn eine Blindheit beide Augen betrifft, ist sie eine schwere Behinderung, bei der nach deutscher Gesetzgebung grundsätzlich ein Anspruch auf Beihilfe in Form von Blindengeld besteht. Er wird im jeweiligen Landesblindengeldgesetz oder als Blindenhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB XII § 72) geregelt.[1][2]