Brown v. Board of Education | |
---|---|
Verhandelt: | 9. Dezember 1952 / 8. Dezember 1953 |
Entschieden: | 17. Mai 1954 |
Name: | Oliver Brown et al. v. Board of Education of Topeka et al. |
Zitiert: | 347 U.S. 483 (1954) |
Sachverhalt | |
Sammelklage betroffener Eltern im Bundesstaat Kansas gegen die vorgeschriebene Rassentrennung an staatlichen Grundschulen | |
Entscheidung | |
Rassentrennung an öffentlichen Schulen ist eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, wie er im 14. Zusatzartikel der Verfassung vorgegeben wird, da getrennte Einrichtungen immer ungleich sind. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | Earl Warren |
Beisitzer: | Black · Reed · Frankfurter · Douglas · Jackson · Burton · Clark · Minton |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | Warren |
Zustimmend: | Black · Reed · Frankfurter · Douglas · Jackson · Burton · Clark · Minton |
Angewandtes Recht | |
14. Verfassungszusatz | |
Reaktion | |
Bundesweite Abschaffung der Rassentrennung an öffentlichen Schulen, überwacht von den Bundesgerichten des jeweils zuständigen Gerichtskreises |
Brown v. Board of Education ist die Sammelbezeichnung für fünf von 1952 bis 1954 vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten verhandelte Fälle zum Thema der Rassentrennung an öffentlichen Schulen. Die von betroffenen Eltern eingebrachten Sammelklagen gegen vier Bundesstaaten und den Bundesdistrikt vertraten die Position, dass separate Einrichtungen für Schüler getrennt nach Hautfarbe den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung der Vereinigten Staaten verletzen. Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation mit seinem Grundsatzurteil vom 17. Mai 1954 einstimmig an und hob damit die spätestens seit Plessy v. Ferguson geltende Rechtsprechung (“separate but equal”) auf. Die Entscheidung markierte das Ende der rechtlich sanktionierten Rassentrennung an staatlichen Schulen in den Vereinigten Staaten.