Das deutsche Bundesgesetzblatt (Abkürzung: BGBl.) ist das amtliche Verkündungsblatt der Bundesrepublik Deutschland.[1] Es dient zur Bekanntmachung der nach zeitlicher Reihenfolge ihres Ausfertigungstages verkündeten Bundesgesetze, Rechtsverordnungen des Bundes und einzelner Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Es wird vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben[1] und vom Bundesamt für Justiz auf der Internetseite www.recht.bund.de[2] veröffentlicht.[1] Es wird dort vollständig und dauerhaft bereitgehalten.[1] Das Bundesamt für Justiz nimmt die Aufgaben der Schriftleitungen der Bundesgesetzblätter und des amtlichen Teils des Bundesanzeigers wahr.[3] Damit obliegt ihm die Verantwortung über die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen.[1]