Bundesministerium der Justiz | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | oberste Bundesbehörde |
Gründung | 1. Januar 1877 als Reichsjustizamt |
Hauptsitz | Berlin |
Behördenleitung | Volker Wissing (parteilos) |
Bedienstete | 897 (Juni 2023)[1] |
Haushaltsvolumen | 957,46 Mio. EUR (2021)[2] |
Netzauftritt | www.bmj.de |
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ)[3] ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Hervorgegangen ist das am 20. September 1949 seine Tätigkeit aufnehmende Bundesministerium aus dem Reichsministerium der Justiz (bis 23. Mai 1945). Mit der Ernennung des Kabinetts Merkel III wurde das Bundesministerium der Justiz (BMJ) kraft Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 um den Bereich Verbraucherschutz erweitert und in Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) umbenannt. In den Medien wurde das BMJV – je nach Fokus der Berichterstattung – häufig kurz als Bundesjustizministerium oder als Verbraucherschutzministerium bezeichnet. Im Kabinett Scholz wurde die Zuständigkeit für den Verbraucherschutz auf das Umweltministerium übertragen, im Gegenzug erhielt das BMJ die Zuständigkeit für Bürokratieabbau und den Nationalen Normenkontrollrat vom Bundeskanzleramt.[4] Leiter der Behörde ist der Bundesminister der Justiz; Amtsinhaber ist seit dem 7. November 2024 Volker Wissing (parteilos).[5]
Dienstsitz des Ministeriums war von 1949 bis 1973 die Rosenburg in Bonn-Kessenich. Seit 1999 ist der Dienstsitz in Berlin.