Bundesrat — BR — | |
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Basisdaten | |
Sitz: | Bundesratsgebäude, Berlin |
Legislaturperiode: | Ständiges Organ ohne Legislaturperioden |
Erste Sitzung: | 7. September 1949 |
Abgeordnete: | 69 |
Aktuelle Legislaturperiode | |
Vorsitz: | Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger, SPD Erste Vizepräsidentin Manuela Schwesig, SPD Zweite Vizepräsident Andreas Bovenschulte, SPD |
Website | |
www.bundesrat.de | |
Bundesratsgebäude in Berlin | |
Der Bundesrat (Abkürzung BR)[1] ist ein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland. Über den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Art. 50 GG). Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Abhängig von der Bevölkerungsgröße hat jedes Land drei bis sechs Stimmen, die Gesamtzahl beträgt 69 Stimmen. Auf diese Weise werden die Interessen der Länder bei der politischen Willensbildung des Gesamtstaates berücksichtigt.
Der Bundesrat ist ein Ausdruck des Föderalismus und führt eine deutsche Verfassungstradition fort. Weil er an der Gesetzgebung beteiligt ist, kann er politikwissenschaftlich als eine zweiter Kammer oder Länderkammer neben dem Bundestag bezeichnet werden. Staatsrechtlich ist der Bundesrat ein Organ sui generis, auch, da seine Mitglieder kein eigenes Mandat haben. Wechselt in einem Bundesland die Regierung, zum Beispiel nach einer Landtagswahl, entsendet das Land entsprechend neue weisungsgebundene Mitglieder in den Bundesrat.
Die Bedeutung des Bundesrates im politischen System hängt auch von Machtkonstellationen ab. Nur noch selten haben die Parteien, die im Bundestag eine Koalition bilden und die Bundesregierung stellen, gemeinsam auch eine Mehrheit im Bundesrat. So müssen weitere Parteien für zustimmungspflichtige Gesetze gewonnen werden. In den ersten Jahrzehnten nach Gründung der Bundesrepublik stieg der Anteil dieser Gesetze, die der Zustimmung des Bundesrates bedurften, stark an und damit die Bedeutung einer Mehrheit im Bundesrat. Im Jahr 2006 und danach versuchte man in sogenannten Föderalismus-Reformen, die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze zurückzudrängen, was aber nicht im erhofften Ausmaß eingetreten ist.[2][3] Die Kompromissfähigkeit ist jedoch im Allgemeinen sehr hoch, sodass nur wenige Gesetze endgültig abgelehnt werden (Vermittlungsausschuss).[2]