Als Bundestrainer wird im Sport der Trainer einer deutschen Nationalmannschaft bezeichnet. Dieser wird vom jeweiligen Bundesverband der betreffenden Sportart eingesetzt.
Der Bundestrainer muss über eine entsprechende Trainerlizenz verfügen. Einige Sportverbände umgehen diese Vorschrift, um erfahrenen, ehemaligen Aktiven den Zugang zu diesem Amt zu erleichtern, indem sie das Amt des Teamchefs eingeführt haben. Zur rechtlichen Legitimation des Teamchefs wird diesem ein Trainer zur Seite gestellt, der über eine entsprechende Lizenz verfügt.
Auch wenn unter der Bezeichnung gemeinhin nur der Cheftrainer der ersten Erwachsenenmannschaft verstanden wird, tragen in vielen Sportarten alle für einen einzelnen Bereich verantwortlichen Trainer eines Bundesverbandes die Bezeichnung Bundestrainer.
Bundestrainer sind in der Regel Angestellte des jeweiligen Sportverbandes, haben oft jedoch nur einen befristeten Vertrag, der im Falle des Erfolges (und der Sicherstellung der Finanzierung) allerdings meist verlängert wird. In olympischen Sportarten sind es meistens Vier-Jahres-Verträge über eine Olympiade; in olympischen Amateursportarten erfolgt die Finanzierung der Bundestrainergehälter zu großen Teilen durch zweckgebundene Zuschüsse des Bundesministeriums des Innern.
In den meisten nichtolympischen Amateursportarten sind Bundestrainer ehrenamtlich oder mit Honorarvertrag tätig. Es handelt sich häufig um erfolgreiche Vereinstrainer, die dann vom Verband mit der Betreuung der Nationalmannschaft beauftragt werden.