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Führung | |||
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Oberbefehlshaber: | Bundesminister der Verteidigung; im Verteidigungsfall: Bundeskanzler | ||
Verteidigungsminister: | Boris Pistorius | ||
Militärische Führung: | Carsten Breuer, Generalinspekteur der Bundeswehr mit den ministeriellen Abteilungen Planung, Führung Streitkräfte sowie Strategie und Einsatz | ||
Sitz des Hauptquartiers: | Erster Dienstsitz: Hardthöhe (Bonn), Zweiter Dienstsitz: Bendlerblock (Berlin) | ||
Teilstreitkräfte: | Heer, Marine, Luftwaffe, Cyber- und Informationsraum[1] | ||
Militärische Stärke | |||
Aktive Soldaten: | 181.630 (Oktober 2024) davon 24.698[2] Frauen | ||
Reservisten: | ≈ 930.000 Dienstleistungspflichtige Angehörige der Reserve[3] | ||
Wehrpflicht: | ausgesetzt seit 2011[4], Einführung von einem neuen Wehrdienst in der aktuellen Legislatur geplant[5] | ||
Wehrtaugliche Bevölkerung: | ca. 33,63 Millionen (Männer und Frauen, Alter 16–49; 2014)[6] | ||
Wehrtauglichkeitsalter: | Vollendetes 17. Lebensjahr[7] | ||
Anteil Soldaten an Gesamtbevölkerung: | 0,22 % (2020)[8] | ||
Haushalt | |||
Militärbudget: | 51,95 Mrd. Euro (2024)[9]
71,75 Mrd. Euro (2024) | ||
Ausgabenanteil vom Steueraufkommen: | 5,6 % (2022)[10] | ||
Anteil am Bruttoinlandsprodukt: | 2,12 % (2024)[11] | ||
Geschichte | |||
Gründung: | 1955 | ||
Faktische Gründung: | 12. November 1955 | ||
Höchste Mannstärke: | fast 600.000 (3. Oktober 1990)[12] | ||
Höchster Etat: | 51,95 Mrd. Euro (2024)[9] |
Die Bundeswehr umfasst die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland sowie zivile Bereiche. Die Streitkräfte bestehen aus den vier Teilstreitkräften Heer, Luftwaffe, Marine und Cyber- und Informationsraum[1] sowie dem Unterstützungsbereich. Neben den Streitkräften gehören zur Bundeswehr auch die fünf zivilen Organisationsbereiche Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung, Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen und Personal (diese drei bilden zusammen die Bundeswehrverwaltung), die Militärseelsorge und die Rechtspflege sowie die fünf dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordneten militärischen Dienststellen und der Militärische Abschirmdienst. Die Bundeswehr umfasst also den gesamten nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Das Ministerium als oberste Bundesbehörde steht hierarchisch über der Bundeswehr, ohne selbst Teil von ihr zu sein. Unter den Angehörigen der Bundeswehr sind Soldaten, aber auch Beamte, Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigte) und Richter (an den Truppendienstgerichten).
Der Bundesminister der Verteidigung ist Mitglied der Bundesregierung und grundsätzlich der Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) über die Streitkräfte (Art. 65a GG). Sie geht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).
Als Parlamentsarmee benötigt die Bundeswehr für Einsätze die Zustimmung des Deutschen Bundestags. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr finden grundsätzlich im Rahmen von Mandaten der NATO, EU und UN statt.
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