Burg

Burg Eltz, bis heute Sitz der Edlen Herren und Grafen zu Eltz, ab dem 12. Jahrhundert sukzessive zur Ganerbenburg ausgebaut.
Burg zu Burghausen, mit 1051 m Ausdehnung die längste Burganlage Europas (fortschreitend ausgebaut seit dem elften Jahrhundert).
Marksburg zu Braubach, einzige unzerstört gebliebene Höhenburg am Rhein, heute Sitz der Deutschen Burgenvereinigung.

Als Burg wird ein in sich geschlossener, bewohnbarer Wehrbau bezeichnet, epochenübergreifend auch eine frühgeschichtliche oder antike Befestigungsanlage, im engeren Sinn ein mittelalterlicher Wohn- und Wehrbau. Eine herausragende Rolle spielte die Burg im Mittelalter, in dessen Verlauf eine Vielzahl von Burganlagen in Europa entstanden und die Burg institutionell eng mit der feudalen Organisationsform der Grundherrschaft verbunden war.

Burgen sind heute ein oft für den Tourismus wichtiges Baudenkmal, Kulturgut und Teil des gewachsenen kulturellen Erbes. Viele Burgen tragen das Kennzeichen für Kulturgut[1] entsprechend der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (vgl. Internationales Komitee vom Blauen Schild).

  1. Definiert in Artikel 16 der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut vom 14. Mai 1954

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