Common Law

Heutige Verbreitung des Common Law (dunkelblau) und der Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau).

Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht). Das Common Law ist auch als ungeschriebenes Gesetz bekannt, da es nicht in einem einzelnen Gesetzeswerk zusammengefasst ist. In dieser Bedeutung bildet es den Gegensatz zum sogenannten Civil Law der kontinentaleuropäischen Länder. Civil Law basiert auf kodifiziertem Recht der jeweiligen Gesetzgeber. Richterrecht spielt dort eine lediglich untergeordnete Rolle.

Während Rechtsfindung und -entwicklung beim Common Law methodisch in erster Linie auf Analogiebildung zwischen konkreten Einzelfällen beruht, arbeitet das Civil Law (Zivilrecht oder bürgerliches Recht) mit (höchstmöglicher) Abstraktion. Mithilfe des Analogieprinzips werden die Einzelfälle somit auf Parallelen und Gemeinsamkeiten verglichen, mithilfe des Abstraktionsprinzips werden Einzelfälle explizit unter ausformulierte abstrakt-allgemeine Gesetzesaussagen subsumiert, die von professionellen Juristen zuvor in ein geordnetes Kodifikationsystem gebracht wurden. Einzelfälle werden dadurch systematisch kategorisierbar.

Innerhalb dieses Rechtskreises wird die Bezeichnung Common Law einerseits als Gegensatz zum statute law benutzt, d. h. den von Parlamenten erlassenen, kodifizierten Gesetzen. Zum anderen bezeichnet es innerhalb dieser zweiten Bedeutung den Gegensatz zu equity, d. h. Regeln zur Ergänzung des Common Law zum Ausfüllen von Regelungslücken und zum Ausgleich von Härten. Bei konsequenter Auslegung würden diese verursacht werden, weshalb hier richterliches Ermessen, vergleichbar mit dem Begriff der Billigkeit, eingeräumt ist.


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